Energiefirmen.de

Branchenportal der Energiewirtschaft

PlanET 4 1280 256

DIW weist Weg zum ostdeutschen Braunkohle-Ausstieg

Berlin – Die Stromerzeugung aus der Braunkohle steht auf Dauer dem Klimaschutz in Deutschland entgegen. Unter den deutschen Klimaschutzzielen bis 2030 werden daher keine neuen Braunkohletagebaue benötigt, wie das DIW nun feststellt. Handlungsbedarf besteht dagegen bei der Finanzierung des Kohleausstiegs.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einer aktuellen Studie zu dem Schluss, dass die Braunkohlemengen in den bereits genehmigten ost- und mitteldeutschen Tagebauen für die Stromerzeugung unter den Klimaschutzzielen für 2030 ausreichen. Vielmehr solle der Braunkohleausstieg frühzeitig und sozialverträglich geplant werden.

Kemfert: Keine neuen Tagebauerweiterungen

Nach Einschätzung des DIW muss sich Deutschland Schritt für Schritt von der Braunkohleverstromung, der CO2-intensivsten Art der Stromproduktion, verabschieden. Eine Studie von DIW-Energieexperten zeigt, dass die Braunkohlemengen in den bereits genehmigten ost- und mitteldeutschen Tagebauen ausreichen, um eine Stromerzeugung zu ermöglichen, die mit Deutschlands Klimazielen bis zum Jahr 2030 in Einklang steht.

„Die Aufgabe der Politik, und insbesondere des Landes Brandenburg, ist es, frühzeitig, also am besten schon jetzt, einen Plan für einen sozialverträglichen Kohleausstieg zu erarbeiten“, so DIW-Energieökonomin Claudia Kemfert. „Dort sollte unter anderem festgeschrieben werden, dass man wirklich keine neuen Tagebauerweiterungen erschließt.“

Rückstellungen für Rekultivierung – Unsicherheiten nach Betreiberwechsel

Die DIW-Marktforscher haben sich noch mit einem weiteren Aspekt des Tagebaus beschäftigt. Es geht um die von den Betreiberunternehmen gebildeten Rückstellungen, mit denen die Rekultivierung der Tagebaue, also die Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume, finanziert werden sollen. Die genauen Kosten dieser künftigen Rekultivierung sind unsicher. Simulationen zeigen laut DIW, dass die derzeitigen Rückstellungen für die Lausitz (1,5 Milliarden Euro) unter optimistischen Annahmen ausreichen könnten. Unter weniger optimistischen Annahmen, beispielsweise im Fall von Preissteigerungen aufgrund regulatorischer Anforderungen, wären die zurückgestellten Mittel aber zu knapp bemessen.

Neben der Höhe der Rückstellungen wirft das DIW auch die Fragen nach deren „Insolvenzfestigkeit“ auf. Auslöser ist der Betreiberwechsel für die Lausitzer Braunkohle, die nun im Eigentum der tschechischen Firma EPH sowie eines Investors mit Sitz auf Jersey ist. „Es ist wichtig, dass unabhängig ermittelt wird, wie hoch die Rückstellungen sein müssten“, so Kemfert. „Um sicherzustellen, dass das Geld zu Verfügung steht, wenn es benötigt wird, sind mehrere Optionen denkbar, von einer regelmäßigen Überprüfung der Rückstellungen über ein Nachhaftungsgesetz bis hin zu einer Fondslösung.“

Rückstellungen sind keine Rücklagen

Im Kern geht es darum, ob den gebuchten Rückstellungen auch die entsprechenden Assets in der Bilanz gegenüberstehen. Das Thema der Rückstellungen war bereits bei der Diskussion im Zusammenhang mit der Finanzierung des Atomausstieges ein zentraler Punkt. Als politische Lösung wurde dort eine Fondslösung gewählt, bei der die Atomkonzerne die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls an den Staat übertragen und dafür über 23 Mrd. Euro in diesen Fonds einzahlen.

In der Atom-Diskussion wurde teilweise irreführend über die bei den Betreibern gebuchten Rückstellungen debattiert. Denn bei Rückstellungen handelt es sich um vorab gebuchte Schulden, die später bedient werden müssen. Das Geld dafür muss dabei erst noch erwirtschaftet werden. In der Politik, den Medien und in vielen Diskussionen wurden diese Rückstellungen (Schulden) oft mit Rücklagen (Eigenkapital) verwechselt. Ein ähnliches Durcheinander droht nun im Bereich des Braunkohle-Tagebaus.

© IWR, 2017

14.02.2017

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen