Windausbau kommt im 1. Quartal 2019 fast zum Erliegen
Der drastische Rückgang beim Ausbau der Windenergie an Land in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 ist der vorläufige Tiefpunkt einer bereits seit einem Jahr stark rückläufigen Ausbauentwicklung, die sich von Quartal zu Quartal weiter zugespitzt hat. Gründe für den starken Rückgang liegen im Ausschreibungsdesign 2017 und dem hohen Klagedruck gegenüber Windenergie-Vorhaben.
1. Quartal 2019: Schwächster Windenergiezubau an Land seit 2000
Die ersten drei Monate des Jahres 2019 dürften das mit Abstand ausbauschwächste erste Quartal in diesem Jahrtausend sein. Dies ergibt sich auf der Grundlage einer Auswertung der Daten des Marktstammdatenregisters durch die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind). Lediglich 41 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 134 Megawatt (MW) gingen demnach von Januar bis März bundesweit ans Netz. Damit liegt der Zubau fast 90 Prozent unter dem Niveau der mittleren Neuanlagenleistung des jeweils ersten Quartals in den Vergleichszeiträumen 2018 (1.042 MW), 2017 (1.110 MW) und 2016 (901 MW). Im ersten Quartal 2019 wurden nur noch in 7 Bundesländern Windenergieanlagen errichtet. Die dabei installierte Kapazität reicht von 7,8 MW (Nordrhein-Westfalen) bis 41,2 MW (Rheinland-Pfalz).
Die Genehmigungslage hat sich dahingegen leicht verbessert: Im 1. Quartal 2019 wurden 111 neue Windenergieanlagen (413 MW) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Gegenüber den Vergleichszeiträumen in den Jahren 2018 und 2017 entspricht das einem Anstieg um 33 Prozent. Allerdings lässt sich daraus noch kein signifikanter Aufwärtstrend ableiten, da in den letzten vier Quartalen die Entwicklung durch eine hohe Bandbreite gekennzeichnet war.
Ausschreibungsverfahren 2017 und hohes Klageaufkommen Ursache für Einbruch
Der drastische Zubau-Rückgang in jüngster Zeit hat nach Einschätzung der FA Wind zwei Hauptursachen. Ein wesentlicher Grund dürfte demnach insbesondere in der Zuschlagssituation im Rahmen der Ausschreibungen im Jahr 2017 liegen, als über 90 Prozent der Zuschläge für immissionsschutzrechtlich noch nicht genehmigte Windenergieprojekte erteilt wurden. Von 2.688 MW, die 2017 an Windenergieprojekte von Bürgerenergiegesellschaften ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung gingen, wurden bis April dieses Jahres aufgrund der langen Genehmigungszeiträume erst Anlagen mit einer Leistung von 167 MW genehmigt und damit die Errichtung dieser Anlagen erst möglich.
Seit 2018 werden im Zuge einer Änderung des Ausschreibungsdesigns nur noch Anlagen mit vorliegender Genehmigung bezuschlagt. In der zweiten Jahreshälfte könnte die Zahl der installierten Neuanlagen daher wieder steigen, da dann mit nennenswerten Inbetriebnahmen aus dem Zuschlagsjahr 2018, in dem 713 WEA mit 2.343 MW eine Zusage gemäß EEG-Ausschreibung erhielten, zu rechnen ist.
Ein weiterer Grund für den niedrigen Zubau dürfte in zahlreichen Klagen gegen erteilte Genehmigungen liegen, die den Bau von Anlagen verzögern und zum Teil sogar vollständig unmöglich machen. Recherchen der FA Wind ergaben, dass im Dezember 2018 bundesweit mindestens 750 MW Leistung von Klagen betroffen waren. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen, da nur stichpunktartig öffentlich zugängliche Quellen analysiert wurden. Um Licht in das Dunkel zu bringen, ermittelt die FA Wind derzeit gemeinsam mit dem Bundesverband Windenergie in einer Branchenumfrage den tatsächlichen Umfang der von Klagen betroffenen Windenergieanlagen.
© IWR, 2019
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