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Bundeskabinett beschließt Klima- und Transformationsfonds mit Ausgaben von fast 180 Mrd. Euro

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Berlin - Das Bundeskabinett hat gestern (27.07.2022) den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2023 sowie die Finanzplanung bis 2026 beschlossen. Insgesamt sind knapp 180 Milliarden Euro für Klimaschutz, Energiesicherheit und Entlastungen bei Energiekosten vorgesehen.

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist die gesetzlich vereinbarte Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds. Der KTF bildet die Grundlage, um die Ausgaben aus dem Sondervermögen noch stärker auf die Ziele des Klimaschutzgesetzes und den Umbau der deutschen Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft auszurichten. Der jetzt beschlossene Entwurf des Wirtschaftsplans wird nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.

Großteil der KTF-Ausgaben für Maßnahmen des BMWK vorgesehen
Für die Jahre 2023 bis 2026 plant die Bundesregierung insgesamt mit Mitteln in Höhe von 177,5 Mrd. Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft. Mit 85,3 Prozent entfällt dabei der größte Anteil auf das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK).

Der Großteil der Ausgaben fließt in die klimafreundliche Gebäudesanierung. Außerdem wird mit den KTF-Mitteln die Abschaffung der EEG-Umlage finanziert. Der KTF speist sich unter anderem aus den Erlösen der Europäischen und Nationalen CO2-Bepreisung. So soll sichergestellt werden, dass die Klimaschutz-Einnahmen des Staates direkt in möglichst wegweisende Investitionen für wirksame Klimaschutzmaßnahmen fließen.

Ausgabenschwerpunkte des BMWK im Überblick
Im Einzelnen stellen sich die Ausgabenschwerpunkte des BMWK im KTF bis zum Jahr 2026 wie folgt dar.

Für die Reform der Förderung für effiziente Gebäude sind rund 56,3 Mrd. Euro vorgesehen. Die Haushaltsmittel sollen künftig hauptsächlich auf Sanierungen mit vergleichsweise hohem CO2-Einsparpotenzial pro Förder-Euro konzentriert werden.

Für die Abschaffung der EEG-Umlage zur Entlastung der Bürger und Unternehmen werden rund 35,5 Mrd. Euro veranschlagt. Für 2023 ist aufgrund der hohen Vermarktungserlöse für EE-Strom infolge der gestiegenen Börsenstrompreise nach Einschätzung des BMWK allerdings zu erwarten, dass keine Zuschüsse aus Bundesmitteln nötig sind.

Für die Dekarbonisierung der Industrie und die Umsetzung der deutschen Wasserstoffstrategie sind Mittel in einer Größenordnung von rund 19,9 Mrd. Euro vorgesehen. In diesem Bereich soll 2023 unter anderem ein Programm zur Umrüstung von Kohle- zu Gaskraftwerken aufgesetzt werden, die mit grünem Wasserstoff betrieben werden können.

Für die Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den Europäischen Emissionshandel werden rund 12,1 Mrd. Euro veranschlagt. Rund 3,8 Mrd. Euro entfallen zudem auf die Förderung effizienter und klimafreundlicher Wärmeversorgungsnetze.

Für die novellierte Förderung von batterieelektrischen und brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen im Rahmen des Umweltbonus sowie die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz werden jeweils rund 3,4 Mrd. Euro angesetzt.


© IWR, 2022


28.07.2022

 



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