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Deutschland erleichtert bidirektionales Laden - was sich für E-Autos ab 2026 ändert

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Berlin – Mit der Ende 2025 beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Deutsche Bundestag den Weg für wirtschaftlich attraktive Formen des bidirektionalen Ladens frei gemacht. Das Auto kann in Zukunft auch als Batteriespeicher genutzt werden. Weitere Regelungen wie die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten folgen zeitnah.

Elektroautos werden ab dem 1. Januar 2026 wie Speicher behandelt, wodurch das bidirektionale Laden (Vehicle-to-Grid, V2G) erleichtert wird. Zusammen mit weiteren Anpassungen ab dem 1. April 2026 wird laut Bundesnetzagentur erstmals eine „marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten“ möglich, die sowohl Eigenverbrauch als auch Einspeisung ins Netz erlaubt.

Novelle Energiewirtschaftsgesetz: Abschaffung der doppelten Netzentgeltbelastung bei Speichern ab 01.01.2026
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (§118 Abs. 6 EnWG) hat der Gesetzgeber die Abschaffung der bisherigen doppelten Netzentgeltbelastung beschlossen. Rückgespeister Strom aus der Autobatterie wird künftig nicht mehr wie gewöhnlicher Verbrauch behandelt, sondern analog zu stationären Speichern wie Pumpspeichern. Dadurch entfällt eine große wirtschaftliche Hürde, denn E-Autos zahlen bei Rückspeisung dann nicht mehr erneut volle Netzentgelte. Diese Regelung ist verbindlich, sobald die Novelle in Kraft tritt.

Wallboxen und Ladepunkte: Neue Prozessregeln Marktintegration für Speicher ab 01.04.2026
Zusätzlich zur EnWG-Novelle führt die Bundesnetzagentur ab dem 1. April 2026 neue MiSpeL-Prozessregeln ein („Marktintegration Speicher & Ladepunkte“). Diese Regeln ermöglichen es, Ladepunkte wie Wallboxen als Speichereinheiten zu behandeln, was die Bilanzierung, Messung und Abrechnung von bidirektionalen Ladevorgängen deutlich vereinfacht. In den MiSpeL-Regeln sind auch Vorgaben enthalten, wie bei gemischt genutzten Speichern, beispielsweise aus Netzstrom und erneuerbaren Quellen, der „förderfähige“ Anteil bestimmt wird, sodass eine saubere Abgrenzung möglich ist. Die MiSpeL-Festlegung befindet sich derzeit noch im Entwurfs- bzw. Konsultationsstadium, zeigt aber bereits die Richtung an. Aussagen zu Zählerpflichten, etwa dass kein zweiter Stromzähler notwendig sei, gelten bislang nur nach aktuellem Entwurf und sind noch nicht verbindlich.

Technische Umsetzung im Privatbereich – Was man für das bidirektionale Laden benötigt
Damit ein privater Haushalt von den neuen Regelungen profitieren kann, sind mehrere technische Voraussetzungen nötig. Zunächst muss das E-Auto technisch in der Lage sein, Strom nicht nur aufzunehmen, sondern auch zurückzugeben, entweder ins Hausnetz oder direkt ins öffentliche Netz. Der dafür notwendige Wechselrichter ist meist im Fahrzeug integriert, bei manchen Systemen kann er auch in der Wallbox sitzen. Die Wallbox oder eine steuerbare Ladeeinrichtung sollte Rückspeisung unterstützen und mit Bilanzierungs- und Abrechnungssystemen kompatibel sein. Ein Smart Meter ist nahezu zwingend erforderlich, um die Rückspeisung korrekt zu messen, zu bilanzieren und gegebenenfalls Marktmechanismen zu bedienen. Nur so lassen sich die Strommengen, die ins Netz eingespeist werden, sauber erfassen und monetarisieren.

Ein Energiemanagementsystem im Haushalt hilft dabei, Lade- und Entladevorgänge zu optimieren und zu entscheiden, wann das Auto geladen wird, zum Beispiel bei Überschuss aus der eigenen Photovoltaikanlage, und wann Energie ins Netz zurückgeführt wird. Eine Photovoltaikanlage ist zwar optional, erhöht aber die Effizienz und den wirtschaftlichen Nutzen eines bidirektionalen Systems erheblich.

Schließlich ist die netzverträgliche Anbindung und Absicherung entscheidend: Wallbox, Zähler und Energiemanagementsystem müssen richtig dimensioniert und aufeinander abgestimmt sein, und die Installation sollte durch Fachkräfte erfolgen, die Netzvorgaben und Sicherheitsnormen einhalten.

Mit dieser Kombination aus gesetzlicher Grundlage, neuen MiSpeL-Prozessregeln und geeigneter Technik können Privathaushalte künftig Elektroautos effektiv als Energiespeicher nutzen, sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Rückspeisung ins Netz, und von den wirtschaftlichen Vorteilen des bidirektionalen Ladens profitieren.

© IWR, 2025


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