Beihilfe: EU genehmigt Subventionen für Eisenbahnunternehmen
Brüssel - Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung zur staatlichen Subvention von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch diese Regelung soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert und ein Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet werden.
Eisenbahnunternehmen, die im elektrischen Schienenverkehr tätig sind, können bis zu 50 Prozent aller Kosten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie dem Erwerb modernen energiesparenden rollenden Materials (z.B. Hybridlokomotiven) oder automatisierter Lösungen vom Staat erstattet bekommen können. Mit dieser Förderung sollen die Eisenbahnunternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Energieeffizienz (d.h. den Energieverbrauch je Passagier oder Tonnenkilometer) zu verbessern.
Um für eine solche staatliche Förderung in Frage zu kommen, müssen die Eisenbahnunternehmen alljährlich nachweisen, dass sich ihre Energieeffizienz um mindestens 1,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Ab 2020 gilt für die Eisenbahnunternehmen die Vorgabe, dass sich die Energieeffizienz um mindestens 2 Prozent verbessern muss, um förderfähig zu sein.
© IWR, 2025
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