Flugsicherheit: Lightguard übernimmt standortbezogene Prüfung für BNK-Systeme
Isernhagen - Die Lightguard GmbH bietet als Teil des Signalliefervertrags bei der Umrüstung auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) jetzt die Durchführung der standortspezifischen Prüfung für Windparks an. Für eine möglichst reibungslose Abwicklung der Genehmigung arbeitet Lightguard dabei eng mit der zugelassenen Zertifizierungsstelle DFS Aviation Services GmbH zusammen.
Das Genehmigungspaket von Lightguard umfasst die Dokumentation des eigenen Lightguard-Systems sowie gegebenenfalls auch die Dokumentation von WEA-Herstellern. Im Rahmen des Genehmigungsangebotes wendet sich Lightguard an die Landesluftfahrtbehörden, um die Stellungnahmen einzuholen. Anschließend kann die standortspezifische Prüfung gemäß AVV Anhang 6 Nr. 2 durchgeführt werde. „Durch dieses Konzept können wir die Kosten fix und transparent gestalten. Das ist vor allem ein Vorteil für Windparkbetreibende, denn so bleibt das komplette Haftungs- und Kostenrisiko bei uns“, so Lightguard Geschäftsführer Willi Lehmann. Der Lightguard-Signalliefervertrag beinhaltet deswegen auch ein Sonderkündigungsrecht von Kundenseite, falls die Landesluftfahrtbehörde BNK aufgrund der Standorteigenschaften des Windparks ablehnen sollte.
Die Lightguard arbeitet hierbei in engem Austausch mit den BImSchG-Behörden, den Landesluftfahrtbehörden und ihrer benannten Stelle sowie der vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) benannten Prüfstelle für BNK-Systeme, der DFS Aviation Services.
Erfolgreich war diese Zusammenarbeit bereits im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen. „Wir sind froh, mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung gefunden zu haben, die nun auch den örtlichen Bürgerwindparks im Umfeld von Flugplätzen die Möglichkeit der Einrichtung einer BNK eröffnet“, so Monika Agatz von der BImSchG-Behörde des Kreises Borken.
© IWR, 2025
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