Neue Verordnung für mehr E-Taxis im Straßenverkehr
In der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Diese Änderung erleichtert auch den Einsatz von E-Taxis in der Praxis.
Taxiflotten bieten großes Potenzial für E-Mobilität
Die geänderte Mess- und Eichverordnung beinhaltet die Maßgaben des Bundesrates und definiert Wegstreckensignalgeber für Taxameter als ein einzelnes Teilgerät. Das ist von hoher Bedeutung, denn Kfz-Hersteller können von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug verbauen. Andererseits erhalten jetzt aber auch Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Verbraucher: Korrekte Fahrpreisanzeige wird weiterhin sichergestellt
In der Praxis erleichtert die geänderte Mess- und Eichverordnung vor allem den Einsatz von E-Taxis, so das BMWi. Gleichzeitig bleibt für den Verbraucher sichergestellt, dass der Fahrpreis im Taxi korrekt angezeigt wird. Auch mit Blick auf die Ladeinfrastruktur für E-Autos setzt die geänderte Verordnung Impulse: So werden die Möglichkeiten erweitert, in E-Ladesäulen Daten zu speichern und diese anzuzeigen. Dies wird sich positiv auf die Erweiterung der Ladeinfrastruktur auswirken, so das BMWi.
© IWR, 2017
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