Großes Interesse: Erste Ausschreibung zum Kohleausstieg überzeichnet
Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz soll die Verstromung von Kohle bis Ende 2038 auf null reduziert werden. Deutschland hat beschlossen, die frühzeitige Stilllegung von Steinkohlekraftwerken mithilfe einer im Rahmen von Ausschreibungen gewährten Stilllegungsprämie (Steinkohlezuschlag) zu fördern. Die EU Kommission hat diesen Mechanismus unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten in der letzten Woche am 25. November 2020 genehmigt. Für die erste Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 01. September 2020 hat die BNetzA jetzt die Zuschläge bekannt gegeben.
Gute Resonanz führt zu deutlicher Überzeichnung
Insgesamt wurden im Rahmen der ersten Ausschreibungsgrunde Steinkohlekraftwerke mit einer Kapazität von 4.000 Megawatt (4 Gigawatt, GW) zur Stilllegung ausgeschrieben. Dieses Volumen war deutlich überzeichnet. Im Ergebnis haben 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 4.788 MW einen Zuschlag erhalten. Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 875 MW und das kleinste liegt bei 3,6 MW. Es musste kein Gebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6.047 Euro bis 150.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhält. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 66.259 Euro pro MW. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs sind die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 165.000 Euro pro MW gedrückt worden. Insgesamt belaufen sich die Zuschläge nach BNetzA-Angaben auf eine Gesamtsumme von rund 317 Mio. Euro. Eine Übersicht über die Zuschläge ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar. Eine Veröffentlichung von Informationen zu den Geboten, die keinen Zuschlag erhalten haben, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Ablauf des Zuschlagsverfahrens
Die Zuschlagserteilung hängt nicht allein vom Gebotswert ab, sondern vom Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten CO2-Reduzierung. Aufgrund der Überzeichnung erfolgte die Bezuschlagung der Gebote in dieser Ausschreibungsrunde anhand einer Kennziffer. Diese ergibt sich aus dem Gebotswert, geteilt durch die durchschnittlichen jährlichen historischen Kohlendioxidemissionen pro Megawatt Nettonennleistung der betreffenden Steinkohleanlage. Steinkohleanlagen mit einem hohen Kohlendioxidausstoß erhalten durch dieses Verfahren bei gleicher Gebotshöhe zuerst einen Zuschlag. Das Gebot mit der Kennziffer, durch dessen Bezuschlagung das Ausschreibungsvolumen erstmals überschritten wurde, erhielt noch einen Zuschlag. Den übrigen Geboten konnte kein Zuschlag erteilt werden.
ÜNB prüfen im weiteren Verfahren Systemrelevanz der bezuschlagten Anlagen
Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 1. Januar 2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nicht mehr am Strommarkt vermarkten. Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun die Systemrelevanz für die bezuschlagten Anlagen. Gegebenenfalls stellen sie entsprechende Anträge bei der Bundesnetzagentur. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf damit keinen Strom am Strommarkt mehr verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes zur Verfügung.
Nächster Gebotstermine 04. Januar 2021
Der nächste Ausschreibungstermin ist der 4. Januar 2021. Informationen zu dieser Ausschreibungsrunde sind voraussichtlich ab dem 7. Dezember 2020 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verfügbar.
© IWR, 2020
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