Energiefirmen.de

Branchenportal der Energiewirtschaft

PlanET 4 1280 256

BNetzA legt neue Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung von Neuanlagen im Strom- und Gas-Netzbereich vor

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / Fotolia

Berlin - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine Festlegung einer höheren Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen der Strom- und Gasnetzbetreiber im Kapitalkostenaufschlag veröffentlicht. Diese Veröffentlichung folgt auf zwei Konsultationsrunden, in denen die geplanten Regelungen mit den Netzbetreibern und -nutzern diskutiert wurden.

Die von der BNetzA jetzt vorgelegte Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung von Neuanlagen im Strom- und Gasbereich entspricht nach Angaben der Behörde in wesentlichen Teilen dem im Juni 2023 veröffentlichten Eckpunktepapier sowie dem im November 2023 konsultierten Festlegungsentwurf. Während die Bundesnetzagentur in der Regelung starke Signale für die Beschleunigung des Netzausbaus sieht, fällt die Neuregelung zur Eigenkapitalverzinsung aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) enttäuschend aus.

BNetzA: sachgerechte und angemessene Eigenkapitalverzinsung wird sichergestellt
Der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag wird sich künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von 3 Prozent ergeben. Dieser Zinssatz wird für das jeweilige Anschaffungsjahr auf die eintretende Umlaufsrendite angehoben und bis zum Ende der Regulierungsperiode fortgeschrieben.

Zur Berechnung dieses Zinssatzes im Anschaffungsjahr wird zunächst ein Planwert herangezogen. Nachdem der endgültig anzusetzende Wert feststeht, werden Differenzen ausgeglichen. Somit werde sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient, so die BNetzA. Bei der aktuellen Umlaufsrendite von ungefähr 2,5 Prozent würde sich ein Zins von 6,74 Prozent ergeben (inklusive Gewerbesteuer in Höhe von 7,69 Prozent). Welche Werte tatsächlich eintreten, lässt sich allerdings erst in dem jeweiligen Anschaffungsjahr einer Netzinvestition feststellen.

Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen liegt unverändert und wie im Oktober 2021 festgelegt bei 5,07 Prozent (inklusive Gewerbesteuer bei 5,8 Prozent).

Die Festlegung ist auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt und wirkt sich nicht unmittelbar auf sich eventuell anschließende Regelungen aus. Sie steht damit laut BNetzA auch nicht im Widerspruch zum kürzlich eröffneten Prozess zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung.

„Unsere Regelung setzt starke Signale, den Netzausbau weiter zu beschleunigen. Sie orientiert sich am Marktumfeld und sichert, dass Belastungen der Kunden auf das wirklich notwendige Maß beschränkt bleiben. Wir begrenzen die Anpassung des Zinssatzes auf Neuinvestitionen. Für Bestandsinvestitionen wirkt sich das gestiegene Zinsumfeld kaum aus. Diese konnten auf Basis unserer Festlegungen gegen Zinsänderungsrisiken bereits bis 2027/2028 abgesichert werden“, kommentiert BNetzA-Präsident Klaus Müller die Neuregelung.

BDEW: Neue Festlegung zum EK-Zins überfällig und enttäuschend
„Gut ist, dass die Bundesnetzagentur endlich handelt und die Eigenkapitalzinssätze an das bereits seit 2022 deutlich gestiegene Zinsniveau anpasst. Inhaltlich sind wir zwar nicht überrascht, aber doch enttäuscht über die Entscheidung, lediglich die Zinssätze für Neuanlagen anzuheben“, kommentiert die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae die Neuregelung.

Bedauerlich ist aus BDEW-Sicht allerdings insbesondere, dass die Bundesnetzagentur den 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssatz (EK) weiterhin als sachgerecht ansieht und anstelle einer deutlich einfacheren Anpassung der EK-Festlegung einen zusätzlichen EK im Rahmen des Kapitalkostenaufschlags einführt. Dies sei deutlich komplizierter und fachlich schwieriger. „Somit werden für ein und dieselbe Investition unterschiedliche EK-Zinssätze angesetzt, mithin wird eingesetztes Eigenkapital je nach Netzinvestition unterschiedlich vergütet“, kritisiert Andreae.

Mit Blick auf die vierte Regulierungsperiode, die zentral für den Erfolg der Energiewende ist, sieht der BDEW darin eine Herausforderung für die Netzbetreiber. Der Investitionsbedarf bei den Netzen ist enorm: Allein für den erforderlichen Ausbau der Stromübertragungsnetze sind laut aktuellem Netzentwicklungsplan etwa 250 Mrd. Euro Investitionen notwendig. Hinzu kommen notwendige weitere Mrd. Investitionen für den Um- und Ausbau der Verteilnetze, um die neuen Bedarfe der Netznutzer abbilden zu können. „Gerade in dieser Zeit, in der die Netzbetreiber mehr denn je auch auf internationales Eigenkapital angewiesen sind, sollte die Bundesnetzagentur einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bieten. Niemand hat etwas davon, wenn das Kapital für die Netzinvestitionen nicht ausreichend zur Verfügung gestellt wird“, so Andreae abschließend.


© IWR, 2024


25.01.2024

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen