BWE kritisiert falsches Signal: BNetzA reduziert Volumen für nächste Wind an Land-Ausschreibung
© Adobe Stock / FotoliaDüsseldorf / Berlin - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Volumen für die nächste Wind an Land-Ausschreibung mit Gebotstermin 01. November 2023 reduziert.
Aus Sicht der Regulierungsbehörde war zu erwarten, dass die ursprünglich ausgeschriebene Menge von 3.192 MW größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird und somit eine weitere Unterzeichnung droht. Das neue Ausschreibungsvolumen liegt daher bei 2.086,63 MW.
Die Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert die Entscheidung zur Reduzierung der Ausschreibungsmenge. “Der BWE hatte bereits darauf hingewiesen, dass genügend Genehmigungen zur Verfügung stehen, um das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 3.192 MW zu befüllen. Vor diesem Hintergrund ohne Not das Volumen derart deutlich zu beschneiden, setzt ein falsches Signal”, so BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Der BWE weist darauf hin, dass derzeit ein schon genehmigtes, aber noch nicht bezuschlagtes Volumen von in Summe 3.860 MW aus den Jahren 2021 (180 MW), 2022 (600 MW) und 2023 (3.065 MW) bereitsteht. Das ursprünglich geplante Volumen von 3.192 MW wäre also erreichbar gewesen. Damit hätte zu Ende des Jahres das Gesamtzuschlagsvolumen im Jahr 2023 bei 7.601,9 MW liegen können.
"Wir hätten in diesem Jahr mit Zuschlägen im Volumen von deutlich mehr als 7.000 MW eine starke Ausgangsbasis für die Erreichung der EEG Zubauziele legen können. Durch die Kürzung bleiben wir deutlich dahinter zurück. Dies ist ein falsches Signal", kritisierte die BWE-Präsidentin.
Der BWE fordert die BNetzA dazu auf, nun zumindest möglichst frühzeitig den Höchstwert für das kommende Jahr festzulegen, da die Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette schnell Planbarkeit brauchen, um ihre Investitionsentscheidungen zu treffen. „2022 wartete die BNetzA bis zum buchstäblich letzten Tag, um die Anhebung der Höchstwerte zu verkünden. Das darf sich nicht wiederholen”, so Heidebroek. Angesichts der weiter dramatischen Preis- und Zinssteigerungen müsse der Höchstpreis mindestens auf dem aktuellen Niveau belassen werden, so die BWE-Präsidentin.
© IWR, 2024
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19.10.2023