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Erste Lesung für Solarpaket I: BEE begrüßt solare Offensive und fordert Abschaffung weiterer Hürden

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Berlin - Der Bundestag hat gestern (19. Oktober 2023) erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Mit den Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will die Bundesregierung die Weichen so stellen, dass die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form erreicht werden können.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neuregelung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) sowie eine Erleichterung des Photovoltaik-Zubaus auf dem Dach vor. Des Weiteren stehen eine Vereinfachung der Mieterstromregelung und eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung auf der Agenda. Zudem ist die Erleichterung der Nutzung von Balkonsolarkraftwerken (Steckersolargeräten) und die Beschleunigung von Netzanschlüssen vorgesehen. Des Weiteren sollen Solar- und Windenergieanlagen vom neuen Wegenutzungsrecht zur Verlegung von Leitungen profitieren.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verbundenen solare Offensive. „Viele Maßnahmen im Solarpaket werden die Energiewende weiter voranbringen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Aus BEE-Sicht besteht allerdings vor allem im Hinblick auf eine Stärkung des PV-Gewerbesegments und der heimischen Wertschöpfung für einen resilienten Standort die Notwendigkeit für Verbesserungen im parlamentarischen Prozess.

Im Bereich Photovoltaik sieht der BEE dabei Bedarf, die zuletzt stark gestiegenen Kapitalkosten bei der Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gewerbedächern auszugleichen. Um Wettbewerbsnachteile während des Aufbaus und der Skalierung solarer Giga-Fabriken in Europa gegenüber Wettbewerbern im Ausland zu kompensieren, schlägt der BEE zeitlich und mengenlimitierte Resilienz-Boni und -Auktionen vor.

Im Bereich Windenergie fordert der BEE, die Realisierungsfristen für Projekte zu verlängern. Berücksichtigt werden müssen aus Sicht des Verbandes die langen Lieferzeiten für Netztechnik, die erst nach dem Zuschlag in der Ausschreibung und einer gesicherten Finanzierung bestellt werden können. Daher müsse die Realisierungsfrist statt der vorgeschlagenen drei Monate auf 12 Monate verlängert werden.

„Insgesamt braucht es den weiteren Abbau von regulatorischen Hürden und Hemmnissen für alle Erneuerbaren Energien, Speicher und Sektorenkopplung in den anstehenden Novellierungen von Fachgesetzen, um der Vorgabe Rechnung zu tragen, dass der Erneuerbaren Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Hier sind jetzt gerade auch die Bundesländer für die Umsetzung gefragt”, so Peter abschließend.

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20.10.2023