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Preisspaltung in der Grundversorgung: Gericht stoppt hohe Stromtraife der Stadtwerke Pforzheim

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Hamburg - Das Landgericht Mannheim untersagt den Stadtwerken Pforzheim, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. In der am Mittwoch verkündeten Entscheidung (AZ 22 O 3/22 Kart) heißt es, das Stadtwerk „missbrauche seine marktbeherrschende Stellung“, teilte der Energieversorger Lichtblick mit.

Schon in der Woche zuvor hatte das Landgericht Frankfurt dem Versorger Mainova die Aufspaltung der Grundversorgung in Bestands- und Neukunden-Tarife untersagt. Beide Verfahren hat Lichtblick angestrengt.

Im konkreten Fall hatten die Stadtwerke Pforzheim laut Lichtblick Ende 2021 von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung 107,66 Cent pro Kilowattstunde Strom verlangt – eine Anhebung des Preisniveaus auf 336 Prozent im Vergleich zu Bestandskunden.

Im Januar 2022 hatte der Versorger den Preis dann auf immer noch auf hohe 55,24 Cent gesenkt, was einem Preisniveau von 173 Prozent entspricht. Die Stadtwerke Pforzheim, so stellt das Gericht nüchtern laut Lichtblick fest, hätten „nicht glaubhaft gemacht, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt war“.

Insgesamt ist die Debatte über die Preisspaltung in der Grundversorgung noch in vollem Gange. So haben auch die Verbraucherzentrale NRW gegen die Preisspaltung in der Grundversorgung Klagen angestrengt.

Hintergrund der Preisspaltung in der Grundversorgung sind Verwerfungen am Strommarkt Ende letzten Jahres. Einige Billiganbieter hatten die Stromlieferung eingestellt oder sind Pleite gegangen. Diese Kunden wurden vom jeweiligen Grundversorger aufgefangen. Diese mussten aber für die unfreiwilligen Neukunden am Markt zu hohen Preisen die fehlende Energie nachkaufen.

Um die Bestandskunden zu schützen, führen diese eine Peisspaltung ein, d.h. höhere Preise in der Grundversorgung für die unverhofften Neukunden und im Vergleich dazu niedrigere Strompreise für Bestandskunden.

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25.02.2022