Windenergie-Ausbau an Land: BWE fordert Anpassung des Höchstwertes an steigende Kosten

Berlin - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Eckdaten der Windenergie an Land-Ausschreibung mit Gebotstermin 01. Dezember 2022 bekanntgegeben. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1.190,2 Megawatt. Der Höchstwert für den Gebotstermin liegt wie in den vorangegangenen Ausschreibungen in diesem Jahr bei 5,88 Cent / kWh.
Aus Sicht des Bundesverbands Windenergie (BWE) ist das vor dem Hintergrund der aktuellen Energie- und Wirtschaftskrise zu niedrig. Zwar stünden formal ausreichend Genehmigungen zur Verfügung, um das ausgeschriebene Volumen zu befüllen. Ohne eine Anpassung des Höchstwertes an den Industriepreisindex droht der Ausbau aus BEW-Sicht aber zu erlahmen. „Die Kosten der Projektierer haben sich durch die Krise vervielfacht. Der unverändert zu niedrig angesetzte Höchstwert in der Ausschreibung ignoriert diese Preisanstiege. Damit kann der Höchstwert als Grundlage für die Finanzierung der Projekte kaum noch herangezogen werden“, kritisiert BWE-Präsident Hermann Albers.
Zusätzlich bestehen aus Sicht des BWE angesichts der Debatte um Zufallsgewinne Sorgen vor nachträglichen Markteingriffen des Staates. Dies alles könne dazu führen, dass trotz vorhandener Genehmigungen die Teilnahme unter den Erfordernissen der Energiewende bleibe, warnt der BWE, der bereits anlässlich der deutlich unterzeichneten September-Ausschreibungsrunde auf diese Probleme hingewiesen hatte.
Zudem trägt der angesetzte Höchstwert der tendenziell um das Zehnfache gestiegenen Kosten für die Vermarktung nicht Rechnung. Bereits in den vergangenen Ausschreibungsrunden bezuschlagte Projekte können in vielen Fällen aufgrund der Entwicklungen bei Kosten und Zinsen nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden, kritisiert der BWE.
„Zwischen der Ausschreibung und der tatsächlichen Inbetriebnahme liegen mehr als zwei Jahre. In dieser Zeit können sich jedoch die Kosten für Komponenten, Bauleistungen oder Zinsen für Kredite stark verändern. Wir beobachten seit einiger Zeit eine regelrechte Explosion der Kosten entlang der gesamten Lieferkette. Ein starrer Höchstpreis ohne Möglichkeit zur nachträglichen Anpassung ist vor diesem Hintergrund nicht mehr zeitgemäß", so Albers weiter.
Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, den Höchstwert anzupassen, macht davon aber bisher keinen Gebrauch.
© IWR, 2023
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