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Riesige Potenziale: Bundesverband Geothermie fordert Geothermie-Gipfel

© Bundesverband Geothermie e.V.© Bundesverband Geothermie e.V.

Berlin - Die Bundesregierung hat die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzeses (GEG) im Kabinett einstimmig beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und die Dekarbonisierung des Wärmesektors eingeleitet.

Mit dem Beschluss gewinnt die Geothermie als zulässige Erfüllungsoption der neuen Vorgaben deutlich an Gewicht, teilte der Bundesverband Geothermie (BVG) mit. Um das Potenzial zu heben, fordert der BVG ein zeitnahes Gipfeltreffen mit allen relevanten Akteuren.

„Die Einführung der 65-Prozent-EE-Nutzungspflicht für den Einbau neuer Heizungen ab 2024 ist eine gute Nachricht für unsere Branche, denn unter den zulässigen Erfüllungsoptionen ist Geothermie die effizienteste Form der Wärmebereitstellung. Die Bundesregierung muss jetzt das riesige Potenzial, das die Erdwärme für die klimafreundliche Wärmeversorgung der Zukunft bietet durch entsprechende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen adressieren und endlich ein Geothermie-Erschließungsgesetz auf den Weg bringen“, so BVG-Geschäftsführer Dr. André Deinhardt.

Damit die Nutzung des Potenzials sowie die Perspektiven einer weiträumigen geothermischen Wärmeversorgung und die dazu erforderlichen Gesetzesanpassungen in einem angemessenen Rahmen diskutiert werden können, fordert der BVG die Bundesregierung dazu auf, einen Geothermie-Gipfel abzuhalten. Nur so könne sichergestellt werden, dass die enormen Chancen, die die Geothermie für die Wärmewende bietet, in Deutschland auch genutzt werden.

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21.04.2023