Klimaklage: Deutsche Umwelthilfe und Niedersachsen einigen sich außergerichtlich
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Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Land Niedersachsen haben sich hinsichtlich der von der DUH erhobenen Klage gegen die Niedersächsische Klimaschutzstrategie auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.
Die DUH hatte am 4.4.2022 vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine Leistungsklage gegen das Land erhoben und bemängelt, dass in der derzeitigen Klimaschutzstrategie keine Prognosen enthalten sind, die Aufschluss darüber geben, ob die in ihr enthaltenden Maßnahmen ausreichend sind, um die Klimaschutzziele des Niedersächsischen Klimagesetzes zu erreichen.
Da die Landesregierung nach Klageeinreichung die im Koalitionsvertrag vorgesehene Novelle des Klimagesetzes auf den Weg gebracht hat, in der auf die Kernforderungen der DUH aus der Klage eingegangen wurde und diese voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet werden soll, nahmen DUH und die niedersächsische Landesregierung Vergleichsgespräche auf.
Kernpunkte der inhaltlichen Verbesserungen gegenüber dem Status Quo sind die geplante inhaltliche Konkretisierung der Klimaschutzstrategie, die Verschärfung der im Klimagesetz festgelegten Klimaziele sowie die Einrichtung eines unabhängigen Klimarats, der zukünftig jährlich die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele überprüfen und außerdem Monitoringaufgaben bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen übernehmen soll. Besondere Bedeutung hat hierbei, dass der Klimarat die vom Land ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen bewerten wird und befugt ist, zusätzliche Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Da das Land Niedersachsen damit die von der DUH im Klageverfahren kritisierten Schwächen der aktuell gültigen Klimaschutzstrategie im Wesentlichen beseitigt hat, hält die DUH eine Weiterführung der Klage nicht mehr für erforderlich.
„Eine Fortführung unserer Klimaklage ist unter der Voraussetzung, dass die vorliegende Gesetzesnovelle nun schnell verabschiedet wird, nicht mehr erforderlich. Für den Fall aber, dass diese Zusage nicht eingehalten wird, enthält der Vergleich eine Ankündigung neuer juristischer Schritte seitens der DUH“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
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